Allgemeine Nutzungsbedingungen
Nachfolgend sind die Bedingungen aufgeführt, unter denen das Fahrzeug vom Vermietungsunternehmen vermietet wird. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erkennt der Mieter die folgenden Mietbedingungen an und akzeptiert sie.
Das Fahrzeug gehört dem Vermietungsunternehmen und befindet sich in einem hervorragenden mechanischen Zustand, wie vom Mieter bei Abschluss des vorliegenden Mietvertrags festgestellt. Das Fahrzeug verfügt über die notwendigen Werkzeuge, Teile und zusätzliches Zubehör, das der Mieter zusammen mit dem Fahrzeug in demselben mechanischen und betriebsbereiten Zustand am im Mietvertrag angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit zurückzugeben hat, der im Beisein des Mieters abgeschlossen wurde.
Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug aus folgenden Gründen zu benutzen
1) Für den Transport von schweren Gegenständen, die nicht für das Fahrzeug geeignet sind, brennbaren Materialien, illegalen Substanzen oder zur Begehung einer illegalen bzw. kriminellen Handlung. Ein Verstoß gegen diese Bedingung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
2) Für den Transport von mehr Personen als gemäß der Fahrzeugzulassung erlaubt.
3) Von Dritten zu fahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind.
4) Von Personen unter 21 Jahren und mit einem Führerschein, der weniger als ein Jahr vor Beginn des Mietvertrags ausgestellt wurde, ohne dass das Vermietungsunternehmen darüber informiert ist, um zusätzlichen Versicherungsschutz anbieten zu können.
5) Von Personen zu fahren, deren Führerschein nicht von der Europäischen Union ausgestellt wurde und deren persönliche Daten nicht in lateinischen Buchstaben angegeben sind. Andernfalls ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
6) Auf unbefestigten oder Schotterstraßen zu fahren; der Mieter ist verpflichtet, das Unternehmen für alle durch diese Nutzung verursachten Schäden zu entschädigen, da das Fahren auf unbefestigten Straßen von keiner Versicherung abgedeckt ist.
7) Der Mieter darf keine mechanischen Probleme auf eigene Faust oder in einer nicht vom Vermietungsunternehmen genehmigten Werkstatt reparieren.
8) Es ist strengstens verboten, dass das gemietete Fahrzeug die Insel ohne schriftliche Zustimmung des Vermietungsunternehmens verlässt.
Zum Zeitpunkt der Vermietung ist der Unterzeichner verpflichtet, das Fahrzeug vor offensichtlichem Missbrauch oder Beschädigung zu schützen und dessen Zustand auf erkennbare Schäden (z. B. Reifen) zu prüfen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe fallen je nach Dauer der Verspätung zusätzliche Gebühren an.
Wenn der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er das Vermietungsunternehmen 24 Stunden im Voraus kontaktieren. Das Vermietungsunternehmen kann die Verlängerung ablehnen, und der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug an dem im Mietvertrag angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit zurückzugeben. Bei Nicht-Rückgabe haftet er zivil- und strafrechtlich wegen illegalen Besitzes und Aneignung des Fahrzeugs.
Der Mieter und ein zusätzlicher Fahrer müssen im Falle eines Unfalls oder eines ähnlichen Ereignisses (Feuer, Diebstahl usw.) sofort die Polizei (Tel.: 110) und das Vermietungsunternehmen kontaktieren, um den Vorfall zu melden. Es ist außerdem erforderlich, alle nützlichen Angaben zum Vorfall (z. B. Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, Zeugen) aufzubewahren und innerhalb von 24 Stunden dem Vermietungsunternehmen und den Behörden zu melden.
Kraftstoffpolitik : Das Fahrzeug muss mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden, mit dem es ausgeliefert wurde, wie im Mietvertrag angegeben. Andernfalls fällt eine zusätzliche Gebühr proportional zum Unterschied beim Erhalt und der Rückgabe an.
*Diese Regelung gilt nicht bei Auswahl der Option „Fuel Plan: Full to Empty“.
Falsche Kraftstoffnutzung : Falls der Mieter das Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt und dadurch weitere Schäden verursacht, haftet er für den gesamten Schaden am Motor oder den Motorteilen und muss diesen vollständig an das Vermietungsunternehmen zahlen. F.CDW & CDW Versicherung deckt „falsche Kraftstoffnutzung“ nicht ab.
Verkehrsverstöße und Bußgelder : Die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs muss gemäß den Gesetzen und Verkehrsregeln Griechenlands erfolgen. Andernfalls haftet der Mieter für alle Bußgelder. Fordern die Behörden die Fahrerdaten vom Vermietungsunternehmen an, ist dieses verpflichtet, diese bereitzustellen.
Verlust oder Zerstörung des Schlüssels : Verlust oder Zerstörung des Schlüssels ist durch keine Versicherung abgedeckt, und der Mieter muss für den Ersatz eines Schlüssels desselben Typs zahlen.
Mechanische Schäden : Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Nutzung (z. B. falsche Bedienung des Getriebes) entstehen, sind nicht versichert und müssen vom Mieter vollständig ersetzt werden.
Verlust oder Zerstörung von Zusatzgeräten (GPS, Kindersitze) : Geht das zusätzliche Zubehör verloren oder wird beschädigt, muss der Mieter den Ersatz bezahlen.
Fahrzeugrückgabe : Bei Verzögerung muss der Mieter das Unternehmen sofort informieren. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde wird der Preis für einen ganzen Tag berechnet.
Haftung des Mieters : Für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen sowie bei Brand, Glasschäden, Reifen- oder Felgenschäden und Schäden am Fahrzeuginnenraum haftet der Mieter vollständig. Er ist auch für Schäden am Unterboden und am zusätzlich bereitgestellten Zubehör verantwortlich und an den Mietvertrag gebunden. Der Mieter muss die Schäden unverzüglich ersetzen.
Haftpflichtversicherung für Dritte : Alle Fahrzeuge, die vom Vermietungsunternehmen vermietet werden, bieten Haftpflichtversicherung für Dritte und decken Schäden am Eigentum anderer Fahrzeuge. Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten.
Teilkaskoversicherung (CDW) : Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug des Vermietungsunternehmens kann auf 700 € für die Kategorien A, B, C und 1000 € für andere Kategorien reduziert werden. Bei Schäden durch ein Fahrzeug eines Dritten ist für volle Deckung ein Unfallbericht erforderlich, der von der verantwortlichen Person unterschrieben und bei Polizei sowie Vermietungsunternehmen gemeldet wurde. CDW ist im Mietpreis enthalten.
Premium-Versicherung : Der Kunde kann von der vollständigen Schadenszahlungspflicht befreit werden, ausgenommen Reifen, Felgen, Innenraum- oder Unterbodenschäden. Im Schadensfall muss der Mieter das Vermietungsunternehmen sofort informieren, damit der Vorfall bei der Versicherung erfasst wird, sonst trägt der Mieter die Reparaturkosten. Die Premium-Versicherung gilt nicht bei Teildiebstahl, teilweiser oder vollständiger Zerstörung, Offroad-Fahrten, Verlust von Schlüsseln oder Zubehör. Der Mieter verpflichtet sich, alle Verkehrsregeln einzuhalten, damit CDW und Premium-Versicherung greifen. Diese Bedingung ist Bestandteil des Hauptmietvertrags und wird durch Unterschrift akzeptiert.
Diebstahlschutz : TP ist ein Service, der die Haftung des Mieters bei Fahrzeugverlust reduziert. Der Mieter muss die Schlüssel des gestohlenen Fahrzeugs zurückgeben. Gepäck oder Gegenstände im Fahrzeug sind nicht versichert. Bei Diebstahl durch den Mieter oder Angehörige haftet der Mieter vollständig und strafrechtliche Verfolgung erfolgt.
Stornierungsbedingungen : Der Kunde kann die Reservierung bis zu 7 Tage vor dem geplanten Lieferdatum stornieren. Der gezahlte Betrag wird innerhalb von 15 Tagen vollständig erstattet. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin erfolgt keine Rückerstattung.
Es ist verboten, Haustiere ohne speziellen Transportkäfig mitzunehmen.
Das Vermietungsunternehmen ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Rückerstattung zu kündigen, wenn festgestellt wird, dass der Mieter offensichtliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hat oder das Fahrzeug missbräuchlich verwendet. Keine Rechte des Vermietungsunternehmens gelten als Verzicht.